Osterberechnung

Der Ostersonntag ist ein sog. unregelmäßiger Feiertag. Alle anderen unregelmäßigen Feiertage eines Jahres leiten sich von diesem Tag ab:

  • Aschermittwoch ist 46 Tage vor Ostern.
  • Pfingsten ist 49 Tage nach Ostern.
  • Christi Himmelfahrt ist 10 Tage vor Pfingsten.
  • Fronleichnam ist 11 Tage nach Pfingsten.

Es muß also nur der Ostersonntag ermittelt werden, um alle anderen unregelmäßigen Feiertage zu berechnen. Doch wie geht das?

Dazu etwas Geschichte:

Das 1. Kirchenkonzil im Jahre 325 legte fest:
Ostern ist stets am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond des Frühlings.
Stichtag ist der 21. März,die "Frühlings-Tagundnachtgleiche". Am 15.10.1582 wurde von Papst Gregor XIII. der bis dahin gültige Julianische Kalender reformiert.

Der noch heute gültige Gregorianische Kalender legt dabei folgendes fest:
Ein Jahr hat 365 Tage und ein Schaltjahr wird eingefügt, wenn das Jahr durch 4 oder durch 400, aber nicht durch 100 teilbar ist.

Hieraus ergeben sich die zwei notwendigen Konstanten, um den Ostersonntag zu berechnen:

  • Die Jahreslänge von und bis zum Zeitpunkt der Frühlings-Tagundnachtgleiche: 365,2422 mittlere Sonnentage
  • Ein Mondmonat: 29,5306 mittlere Sonnentage

Mit der "Osterformel", von Carl Friedrich Gauß (1777-1855) im Jahre 1800 entwickelt, läßt sich der Ostersonntag für jedes Jahr von 1583 bis 8202 berechnen.

Der früheste mögliche Ostertermin ist der 22. März. (Wenn der Vollmond auf den 21. März fällt und der 22. März ein Sonntag ist.)

Der späteste mögliche Ostertermin ist der 25. April. (Wenn der Vollmond auf den 18. April fällt und dieses ein Sonntag ist, wird an dem folgendem Sonntag Ostern gefeiert.)

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